Unsere Anforderungen an einen guten Schachunterricht
Schachunterricht ist kein Hokuspokus!
Es muss eindeutig zwischen einer Schach-Spielstunde (Spaß und Unterhaltung) und einem Schach-Unterricht (Wissensvermittlung und Wissensanwendung) unterschieden werden.
Seit Jahren setzt sich die Schachschule Leipzig massiv dafür ein, dass für Schulschach ein dreistufiger Anforderungskatalog eines qualifizierten Schachunterrichts hinsichtlich
allgemeiner Bildungsziele,
daraus resultierender Lerninhalte (Rahmenlehrplan),
daraus resultierender Anforderungen an die Qualifizierung des Lehrpersonals
definiert wird.
Besonders mit Verweis auf die Trierer Studie muss deutlich zwischen einer Schach-Unterrichtsstunde und einer bloßen Schach-Spielstunde unterschieden werden. Mit letztgenannten Spiel-Stunden kann man gewiss Kinder an das SCHACHSPIEL heranführen, jedoch führt dies nicht zu den genannten Vorzügen des SCHACHUNTERRICHTS hinsichtlich dessen Bildungswerts. Nur ein qualifizierter Schachunterricht mit systematischer Wissensvermittlung fördert all jene positiven Eigenschaften, die wir aus der Trierer Schachstudie kennen. Genau diesem Ziel wird die Schachschule Leipzig nachweislich gerecht. Dem gegenüber kann eine Schach-AG, deren Leiter bestenfalls nur die elementaren Grundregeln des Schachspiels beherrscht und spielerisch einem Grundschüler nicht gewachsen ist, diesen Anspruch nicht erfüllen.
Es dürfte kein Zweifel bestehen, dass ein Schachlehrer sich sowohl durch pädagogische und didaktische Fähigkeiten auszeichnen muss als auch fachlich weit über den zu vermittelnden Lerninhalten zu stehen hat. Im Verlauf unserer Tätigkeit begegnen wie jedoch an vielen Grundschulen immer wieder unfassbaren Praktiken. So ist es kein Einzelfall, dass Schul- oder Hortleitungen - zwar im guten Glauben, aber meist aus Unkenntnis heraus - Schach-AG Leiter auf Kinder loslassen, die selbst nicht einmal die Grundregeln des Schachspiels beherrschen. Wir erlebten es in der Praxis mehrfach, dass Schachstunden sogar Förder- bzw. Mathematikunterricht ersetzen sollten, der sogenannte "Schachlehrer" dafür aber in keiner Weise qualifiziert war. Die fehlenden Kompetenzen dieses Leiters eines GTA-Schachkurses fielen erst auf, als Schulanfänger, die zuvor einen unserer Kindergartenkurse besucht hatten, dem Schachlehrer im Spiel turmhoch überlegen waren und sogar mit dem berühmten "Schäfermatt", einem simplen und eigentlich schlechten Anfängertrick, in die Knie zwingen konnten.
Leider fallen derlei fehlende Kompetenzen den unerfahrenen Eltern nicht auf, da sie selbst meist bestenfalls ein Level eines Hobbyspielers besitzen und sich zufrieden geben, wenn sie das eigene Kind im Spiel vor harte Proben stellt. Auch Schulen werben oft mit den Vorzügen des Schachs an Aushängen oder auf ihrer Homepage und wissen oft überhaupt nicht, dass ihre Lehrkraft selbst nur blutiger Anfänger ist. Bei der Suche nach Leitern von Arbeitsgemeinschaften an Ganztagesschulen - sogenannte GTA - wird selten die fachliche und pädagogische Eignung des Kursleiters hinterfragt. Die Qualitätsprüfung bleibt dann leider auf der Strecke.
Mängel werden dann nicht selten damit begründet, dass die Ganztagesangebote ja kostenlos seien. Das stimmt aber nur insofern, dass keine Kosten auf die teilnehmenden Kinder bzw. deren Eltern zukommen. Denn kostenlos sind die GTA keinesfalls: Anfallende Sach-, Personal- und auch die Verwaltungskosten werden vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt. Oder anders gesagt: Sie werden vom Steuerzahler finanziert.
Zu unserem Bedauern gibt es - mit Ausnahme einer gültigen Trainerlizenz - derzeit nur wenig fachlichen Nachweise, dass ein Schachlehrer als solcher auch befähigt ist. Ein guter Pädagoge muss nicht automatisch ein guter Schachspieler sein. Ein Schach-Großmeister muss ebenso wenig nicht automatisch eine kindgerechte Wissensvermittlung beherrschen. Ein guter Schachlehrer sollte aber beide Fähigkeiten sein Eigen nennen können.
Ohne verallgemeinern zu wollen muss erwähnt werden, dass selbst das inflationär vergebene "Deutsche Schulschachpatent" kein Gütesiegel für eine Lehrbefähigung darstellt. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Wochenendlehrgang, an dem jeder Erwachsene ohne jegliche Qualifikationen und Vorkenntnisse als Zugangsvoraussetzungen teilnehmen kann. Er erhält zum Abschluss dieses Deutsche Schulschachpatent, welches keinerlei Anforderungen setzt außer der Lehrgangsteilnahme. Eine Wissens- und somit Eignungsüberprüfung als Schachlehrer musste sich kein Patentinhaber unterziehen.
Das Deutsche Schulschachpatent ist somit trotz seines vielversprechenden Namens nichts weiter als ein Zertifikat über die Teilnahme eines Wochenendlehrgangs. In der Praxis begegnen wir immer wieder Patentinhabern, welche nicht einmal mit sämtlichen Grundregeln des Schachspiels vertraut sind.